Beschluss:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich des Kleingartengeländes hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ (Aufstellungsbeschluss).

 

2.    Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

3.    Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Auch hier soll künftig den Begriff „Kleingartengelände“ verwendet werden.

 

Frau stellv. Bürgermeisterin Klein erinnert daran, dass von Herrn Gemeindevertreter Schimmer der Vorschlag kam, dass auch seniorengerechtes und behindertengerechtes Wohnen Berücksichtigung finden sollte und dass in dem Baugebiet auch ein Kindergarten erforderlich sei. Es sei wichtig, gegenüber potentiellen Investoren zur rechten Zeit darauf aufmerksam zu machen, welche Bedarfe man als Gemeinde habe.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts weist ergänzend darauf hin, dass es innerhalb der Fraktionen Konsens gewesen sei, das Baugebiet behutsam und zukunftsfähig zu planen und ein Neubaugebiet zu entwickeln, das nicht dem Standard entspricht.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0