Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Ausweisung eines Neubaugebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert. Nachdem der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gerade erfolgt ist, ist dieser Punkt die zweite Konsequenz zur Planung des Neubaugebietes.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0