Sitzung: 28.03.2017 Planungsausschuss (bis 08.07.2021)
Vorlage: SCHÖN/BV/144/2017
Beschluss:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich der
Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung
Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).
- Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das
Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die
naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s
Landschaften, Frau Franke, erteilt.
- Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist
ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.
Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Ausweisung eines Neubaugebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert. Nachdem der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gerade erfolgt ist, ist dieser Punkt die zweite Konsequenz zur Planung des Neubaugebietes.
Stimmberechtigte: 8 |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |