Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.12.2013 gefassten Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „Jugendhof Kalifornien, nördlich der Straße Fernautal, östlich der Straße Große Heide sowie südlich und westlich des Linauweg“ dahingehend zu ändern, dass ein Sondergebiet als Ferienhausgebiet entstehen kann. Das Planverfahren ist im Regelverfahren durchzuführen. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird ergänzt um die Straßenverkehrsfläche des Linauweg.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wurde bereits an das Planungsbüro Jänicke und Blank erteilt. Der Auftrag für die naturschutzfachlichen Leistungen wurde an das Planungsbüro Franke`s Landschaften erteilt. Beide Planungsverträge sollen fortgeführt werden.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt Herrn Blank, der aufgrund eines Staus auf der B 502 verspätet zur Sitzung gekommen ist. Er bittet Herrn Blank, die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 kurz zu erläutern.

 

Herr Blank erklärt, dass mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 zunächst ein Hotelprojekt geplant werden sollte. Da sich hierfür jedoch kein Investor gefunden hat, ist nun beabsichtigt, ein Ferienhausgebiet auf der Fläche umzusetzen. Eine Rückfrage beim Innenministerium hat dabei ergeben, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgen kann, sondern ein Vollverfahren erforderlich ist. Anhand eines Lageplans zeigt Herr Blank den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf. Er erklärt, dass der Geltungsbereich noch um die Straßenverkehrsfläche des Linauweg ergänzt werden muss, weil von dort die Zufahrt zum Gebiet festzusetzen ist und ggf. auch die öffentlichen Parkplätze in die Planung einbezogen werden. Im Flächennutzungsplan hätte auf die Ergänzung des Geltungsbereichs um die Verkehrsflächen verzichtete werden können, aber im Bebauungsplan ist das schon erforderlich.

 

Auf die Frage von Ausschussvorsitzenden Cordts, warum die Fläche als Außenbereichsfläche zu bewerten ist, erklärt Herr Blank, dass allenfalls der nördliche Teil des Gebietes im Bebauungszusammenhang mit der Nachbarbebauung steht. Der südliche Teil des Grundstücks ist völlig unbebaut und westlich davon befindet sich an der Straße Große Heide auch keine Bebauung. Der Bebauungszusammenhang endet damit mit den bestehenden Holzhäusern des Jugendhof.

 

Ausschussvorsitzender Cordts verliest sodann den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage. Ergänzt werden muss dabei noch, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um die Straßenverkehrsfläche des Linauweg ergänzt wird.

 

Herr Bastian bittet vor der Beschlussfassung die Sitzung kurz zu unterbrechen. Ausschussvorsitzender Cordts stimmt der Unterbrechung zu, nach fünf Minuten wird die Sitzung fortgeführt.

 

Herr Bastian beantragt daraufhin, die Auftragsvergabe unter dem Punkt zwei des Beschlussvorschlages der Verwaltungsvorlage zunächst noch einmal im nichtöffentlichen Teil zu beraten und erst dann zu beschließen.    


Stimmberechtigte:   8

 

Ja-Stimmen:           8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0