Beschluss:    

1.    Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße" mit den vorgenannten Planungszielen zu fassen.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufzustellen.

 

3.    Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, aus Kiel erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage. Herr Gemeindevertreter Cordts ergänzt die Ausführungen und geht insbesondere auf die rechtliche Bedeutung eines Aufstellungsbeschlusses ein.


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0