In einer Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt hat sich herausgestellt, dass ein Innenbereichsgutachten erforderlich ist, wenn im Außenbereich der Gemeinde ein neues Baugebiet angelegt werden soll. Für eine Ortskernbebauung /Lückenbebauung  ist dagegen kein Innenbereichsgutachten erforderlich. Dies wurde bereits auf der Gemeinderatssitzung im Oktober 2015 erörtert. Es gibt seitens der Gemeinde im F-Plan bereits vorgesehene Flächen. Sollte es zu einer Bebauung kommen und ist ein Gutachten erforderlich, sollen diese Kosten vom Erschließungsträger übernommen werden.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag:

Ein Innenbereichsgutachten zu erstellen soll dem Gemeinderat der Gemeinde empfohlen werden.

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0