Sitzung: 31.01.2017 Umwelt- und Bauausschuss
In einer Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt hat
sich herausgestellt, dass ein Innenbereichsgutachten erforderlich ist, wenn im
Außenbereich der Gemeinde ein neues Baugebiet angelegt werden soll. Für eine
Ortskernbebauung /Lückenbebauung ist
dagegen kein Innenbereichsgutachten erforderlich. Dies wurde bereits auf der
Gemeinderatssitzung im Oktober 2015 erörtert. Es gibt seitens der Gemeinde im
F-Plan bereits vorgesehene Flächen. Sollte es zu einer Bebauung kommen und ist
ein Gutachten erforderlich, sollen diese Kosten vom Erschließungsträger
übernommen werden.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag:
Ein Innenbereichsgutachten zu erstellen soll dem Gemeinderat
der Gemeinde empfohlen werden.
Stimmberechtigte: 7 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 5 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |