Sitzung: 31.01.2017 Umwelt- und Bauausschuss
Auch wenn
der Teich im Park kein Regenwasserrückhaltebecken ist, ist eine Zaunsetzung zum
Schutz vor Unfällen trotzdem erforderlich.
Der Teich
an der Brücke erfordert eine neue Einfriedigung. Die Ausführung kann gemeinsam
mit den Parkaktivitäten erfolgen (siehe Punkt 9)
Das am
Grundstück „Wiese“ angrenzende Rückhaltebecken in Ratjendorf erfordert eine
Neueinzäunung, auch zu den Privatgrundstücken, durch die Gemeinde. Es sei denn,
die Grundstückseigentümer übernehmen auf ihrer Grundstücksseite Haftung und
Schutzmaßnahmen, die schriftlich festgehalten werden müssen.
Die erforderliche Höhe der Zäune soll erfragt werden, Frauke Bähnck
bietet an, bei der Unfallkasse Nord anzufragen.
Eine Prüfung der Anlagen, einschließlich der Einfriedigung muss
halbjährlich erfolgen und im Betriebsbuch dokumentiert werden. Für die Prüfung
ist die Gemeinde selbst verantwortlich.
Der Gemeindearbeiter Herr Schuhmacher soll die 1/2-jährliche Prüfung
übernehmen.