Auch wenn der Teich im Park kein Regenwasserrückhaltebecken ist, ist eine Zaunsetzung zum Schutz vor Unfällen trotzdem erforderlich.

Der Teich an der Brücke erfordert eine neue Einfriedigung. Die Ausführung kann gemeinsam mit den Parkaktivitäten erfolgen (siehe Punkt 9)

Das am Grundstück „Wiese“ angrenzende Rückhaltebecken in Ratjendorf erfordert eine Neueinzäunung, auch zu den Privatgrundstücken, durch die Gemeinde. Es sei denn, die Grundstückseigentümer übernehmen auf ihrer Grundstücksseite Haftung und Schutzmaßnahmen, die schriftlich festgehalten werden müssen.

Die erforderliche Höhe der Zäune soll erfragt werden, Frauke Bähnck bietet an, bei der Unfallkasse Nord anzufragen.

Eine Prüfung der Anlagen, einschließlich der Einfriedigung muss halbjährlich erfolgen und im Betriebsbuch dokumentiert werden. Für die Prüfung ist die Gemeinde selbst verantwortlich.

Der Gemeindearbeiter Herr Schuhmacher soll die 1/2-jährliche Prüfung übernehmen.