Frau Reinfeld erkundigt sich, ob für das geplante Baugebiet des Bebauungsplans 42 auch die erforderlichen Gutachten  eingeholt wurden und bittet um Auskunft, ob diese eingesehen werden können.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Gutachten dem Planungsbüro vorliegen und die Einsichtnahme während der Auslegung möglich sein wird.

Der Amtsdirektor erklärt nochmals das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans.

 

Weitere Bürger, die ebenfalls Fragen das neue Baugebiet betreffend haben, werden auf Tagesordnungspunkt 8 verwiesen.