Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die

Gewässerunterhaltungsgebührensatzung in § 6,  Absatz 3, Punkt 3 von

0,5 auf 1,0 Gebühreneinheiten und in § 6,  Absatz 3,  Punkt 4 von 0,5 auf 1,0

Gebühreneinheiten zu ändern. Die Gebührenhöhe in § 7 ändert sich von EUR 5,57 auf

EUR 4,44.

 


Bei der Einführung der Gewässerunterhaltungsgebührensatzung  wurde eine

Überprüfung der Bemessungsgrundlagen in §6 vereinbart. Dazu liegt eine Vorschlagskalkulation durch das Amt Probstei als Beratungsgrundlage vor.
Nach einer intensiven Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:         

 


Stimmberechtigte: 3

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0