Sitzung: 05.01.2017 Finanz- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss:
Der Finanz- und
Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
Gewässerunterhaltungsgebührensatzung
in § 6, Absatz 3, Punkt 3 von
0,5 auf 1,0
Gebühreneinheiten und in § 6, Absatz
3, Punkt 4 von 0,5 auf 1,0
Gebühreneinheiten
zu ändern. Die Gebührenhöhe in § 7 ändert sich von EUR 5,57 auf
EUR 4,44.
Bei der Einführung der
Gewässerunterhaltungsgebührensatzung wurde eine
Überprüfung der Bemessungsgrundlagen
in §6 vereinbart. Dazu liegt eine Vorschlagskalkulation durch das Amt Probstei
als Beratungsgrundlage vor.
Nach einer intensiven Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Stimmberechtigte: 3 |
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Ja-Stimmen: 2 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |