Das GV-Mitglied, Herr Nieswand, erläutert kurz die Breitbandversorgung und den entsprechenden Vertrag. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf 20 bis 30 Mio. EUR und einen Rückzahlungszeitraum von mehreren Jahrzehnten. Vor dem Hintergrund, dass seiner Meinung nach die Gemeinden, mit Ausnahme der  Gemeinde Schönberg, dafür zu gleichen Teilen haften, würde sich für die Gemeinde Fahren im Falle eines wirtschaftlichen Misserfolgs eine überproportional große Belastung ergeben; in der Größenordnung von 1 bis 1,5 Mio. EUR.   Aus Sicht von Herrn Nieswand würden sich schon jetzt günstigere Alternativen abzeichnen. Er  regt deshalb an, den geschlossenen Vertrag aufgrund der vorgebrachten Risiken noch vor Weihnachten zu kündigen. Über die Risiken und Vorteile des Breitbandversorgungsvertrages wird diskutiert.

 

Herr Nieswand schlägt vor, dass der Breitbandvertrag erneut betrachtet wird und geprüft wird, ob dieser aufgrund der Risiken gekündigt werden muss. Hierbei wäre, bei Kündigung bis zum 31.12.2016, eine Kündigungsfrist von drei Jahren zu beachten.  Er wird mit dem Kämmerer das Haftungsrisiko aus dem Vertrag besprechen.

 

Herr Nieswand appelliert erneut an die Gemeindevertreter und betont, dass die Gemeindevertretung ein solches Risiko keinesfalls eingehen dürfte.

 

Der stellvertretende Bürgermeister sichert die erneute Überprüfung des Vertrages zu. Die Risiken aus dem Breitbandvertrag sollen unter Einbindung des Amtes geprüft und schnellstmöglich abgewogen werden.

 

Herr Schnoor beendet die Diskussion mit dem Verweis auf die Notwendigkeit, zunächst den Vertrag einzusehen, anschließend die Risiken und Optionen zu prüfen und dann zu entscheiden.