Beschluss:

 

1.   Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 zu teilen in den Bebauungsplan Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 49 und Sonnenweg“ sowie in den Bebauungsplan Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg Nr. 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“.

 

2.   Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 49 und Sonnenweg“ (Aufstellungsbeschluss).

 

3.   Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“ (Aufstellungsbeschluss).

 


Frau Nebendahl führt zunächst in das Thema ein. Herr Cordts erläutert sodann die wesentlichen Gründe, die zu der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses geführt haben, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 nunmehr zu teilen und die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 56 A und 56 B zu beschließen. Er verweist darauf, dass die dortigen Anlieger im Rahmen des bisherigen Planverfahrens beteiligt worden waren. Es ergaben sich jedoch Probleme aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen, so dass ein einheitliches Konzept zügig nicht zu realisieren war. Insbesondere die Entwässerungsverpflichtungen sprechen nun aus Sicht der Gemeinde für eine Teilung des Geltungsbereiches des B-Plan-Gebietes und für die getrennte Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 56 A und Nr. 56 B, wobei dann der Bebauungsplan Nr. 56 A in der Durchführung des Planverfahrens vorgezogen werden könne.


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0