Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses in der vorgelegten Form.


Die Vorsitzende informiert die Anwesenden darüber, dass für das Gemeindegebäude in der Dorfstraße 3 ebenso eine Nutzungsordnung zu erlassen sei, wie sie auch im Dorfgemeinschaftshaus angewendet wird.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die Vermietung der Räumlichkeiten zu 18. Geburtstagen.


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0