Frau Nebendahl kritisiert, dass die Niederschrift der letzten Sitzung erst mit der Einladung zu der aktuellen Sitzung übersandt wurde. Dies sei ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung, wonach Niederschriften spätestens 14 Tage nach der Sitzung zu übersenden seien.

 

Herr Dräbing merkt hierzu an, dass ihm eine frühere Erstellung der Niederschrift wegen anderer dringender dienstlicher Angelegenheiten nicht möglich war. Für ihn seien die Weisungen des Amtsdirektor bindend, der in diesem Falle zu entscheiden habe, ob die Fristsetzung aus der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung für die Amtsmitarbeiter bindend sei. Er sagt zu, den Amtsdirektor diesbezüglich um eine Entscheidung zu bitten.

 

Weitere Einwände gegen die Niederschrift ergeben sich nicht.

 

Anschließend gibt die Ausschussvorsitzende folgende Beschlüsse aus dem nicht-öffentlichen Sitzungsteil der letzten Sitzung bekannt:

 

Der Sozialausschuss hat zugestimmt, dass die evangelische Kirchengemeinde Schönberg als Übergangslösung, bis zur Fertigstellung der neuen Krippengruppe, eine Kindertagespflegeeinrichtung mit zwei Einheiten für insgesamt zehn Kinder einrichtet und betreibt. Die laufenden Kosten für diese Einrichtung können entsprechend der bestehenden vertraglichen Regelungen in den Haushalt der Kindertagesstätte Tausendfüßler einfließen.

 

Die stellvertretende Bürgermeisterin wurde beauftragt, mit Unterstützung der Amtsverwaltung Verhandlungen mit dem Arbeiter-Samariter-Bund über die zusätzliche Einrichtung einer Kindertagesstättengruppe zur Deckung des aktuellen Betreuungsbedarfes aufzunehmen.

 

Der Sozialausschuss hat dem Vorschlag des Trägers des AWO Kinderhauses Schönberg zur Finanzierung der Instandsetzung der Einfriedung der Einrichtung, der eine Finanzierung von jeweils ca. 11.000 € über die laufenden Betriebskosten der Einrichtung in den Jahren 2016 und 2017 vorsieht, zugestimmt.

 

Der Sozialausschuss hat beschlossen, der Jugendfeuerwehr Schönberg die beantragte Förderung zur Anschaffung eines Zeltes in Höhe von bis zu 1220,94 € nach den Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen der Gemeinde Schönberg an Vereine und Verbände in der Jugendarbeit zu bewilligen