Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Erstellung des Entwurfs zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1 für das Gebiet „westlich der Straße Wiesenhof, östlich der Straße Hörn und südlich der Straße Sinjenweg“ das städtebauliche Konzept gemäß der Variante IV der Anlage zur Niederschrift zugrunde zu legen. Der Bebauungsplan ist als ein solcher der Innenentwicklung nach Maßgabe des § 13 a BauGB zu konzipieren. Mit Rücksicht auf die anstehende Novellierung des BauGB findet eine vorgezogene Umweltprüfung statt.


Der Sachverständige erläutert mithilfe einer Power-Point-Präsentation (Anlage zur Niederschrift) die möglichen Varianten für ein Planungskonzept. Nach einer angeregten Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, eine Bepflanzung in der Hörn - wie im Bebauungsplan Nummer 1 ursprünglich vorgesehen - und jetzt von Frau Franke noch einmal detailliert erläutert nicht vorzunehmen. Stattdessen wird der Eingangsbereich von Fiefbergen kommend bis zur bereits stehenden Esche mit ortsüblicher Bepflanzung rechts und links eingerahmt.

 

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0