Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, jedoch mit dem folgend geänderten Geltungsbereich zu fassen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 zu teilen in den Bebauungsplan Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 49 und Sonnenweg“ sowie in den Bebauungsplan Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg Nr. 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 49 und Sonnenweg“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg Nr. 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“ (Aufstellungsbeschluss).

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass heute nur der Aufstellungsbeschluss für die Teilung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 56 beschlossen werden soll. Insbesondere muss im Geltungsbereich des Bebauungsplanes die Regenwasserproblematik gelöst werden. Die Gemeinde steht hier in der Verpflichtung gemäß dem Landeswassergesetz. Dies gilt auch für einen Planbereich im Ortsteil Kalifornien. Zu den Inhalten der bisher geführten Gespräch kann heute Abend leider keine Auskunft gegeben werden, weil Herr Osbahr nicht mehr Bürgermeister der Gemeinde ist und wie schon erwähnt, Herr Matthies urlaubsbedingt nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Sehr wohl wurden jedoch Gespräche geführt, die Planung wurde nicht im stillen Kämmerlein erarbeitet. Bei der Regenwasserbeseitigung gibt es unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Ständen. Im Bereich des nun in Aussicht genommenen Bebauungsplanes Nr. 56 A ist die Regenwasserbeseitigung geklärt, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 B ist dies nicht der Fall. Aus diesem Grunde soll nun auch der Bebauungsplan Nr. 56 A im weiteren Verfahren vorgezogen werden. Sehr wohl muss auch im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 B die Regenwasserbeseitigung gelöst werden. Wenn hier keine Einigkeit zu erzielen ist, muss dies zwangsweise nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes durchgesetzt werden. Die Gemeinde will das jedoch nicht und so besteht noch immer die Möglichkeit, eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Herr Kühle erläutert sodann zunächst den Vorschlag der Verwaltung zur Teilung des Gebietes. Da auch im Bereich des Fischer-Ehlers-Weg die Regenwasserbeseitigung noch nicht abschließend geklärt ist, empfiehlt er, auch diesen Bereich in den Bebauungsplan Nr. 56 B zu verlagern. Weiterhin ist westlich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 A noch eine kleine Fläche enthalten, die bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 17 überplant ist. Auch diese Fläche kann aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 A herausgenommen werden. Anhand eines weiteren Planes zeigt Herr Kühle sodann die neue Abgrenzung der Bebauungspläne auf.   


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0