Beschluss:

Der Vorsitzende wird beauftragt, die Kosten für die Einführung einer Ausbaubeitragssatzung mit einmaligen Beträgen zu ermitteln. Danach ist die Angelegenheit weiter zu beraten.


Der Vorsitzende Herr Wendt erläutert den Sachstand zur Ausbeitragssatzung in Stein. Zur Zeit besteht in Schleswig-Holstein eine Erhebungspflicht. In der Gemeinde Stein sind momentan keine konkreten Straßenausbaumaßnahmen geplant, somit besteht keine eigene Betroffenheit. Daher ist zunächst die Frage zu klären, ob sich der Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Thema beschäftigen will.

Aus den Reihen des Ausschusses wird der Zeitpunkt als günstig angesehen, gerade da keine konkreten Maßnahmen anstehen.

Danach erläutert Herr Wendt ausführlich die zwei Möglichkeiten nach dem KAG zur Erhebung als einmaliger Beitrag oder wiederkehrender Beitrag und deren Rechtsfolgen. Ein einmaliger Beitrag wird bei einer konkreten Ausbaumaßnahme von den Grundstückseigentümern der betroffenen Straße erhoben. Der wiederkehrende Beitrag wird auf alle Grundstückeigentümer der Gemeinde auf mehrere Jahre verteilt.

Von der Amtsverwaltung wird aus Gründen der Rechtssicherheit die Erhebung von einmaligen Beiträgen empfohlen. In Schleswig-Holstein werden die wiederkehrende Beiträge gerade erst einführt. Für die Vorbereitung einer Satzung mit wiederkehrenden Beiträgen ist ein hoher Kostenaufwand zur Ermittlung des Beitrages zu rechnen.

Nach anschließender Diskussion fasst der Hauptausschuss folgen Beschluss:


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0