Sitzung: 21.11.2016 Beirat für Natur und Umwelt
Östlich
und westlich der K31 am Ortsausgang Richtung Tökendorf soll ein neues Baugebiet
mit einer Fläche von bis zu 90.000 m² ausgewiesen werden (B-Plan 13). Die
Möglichkeit zur Ausweisung neuer Baugebiete ist gegeben, da es sich bei
Probsteierhagen um einen Zentralort auf der Strecke zwischen Kiel und Schönberg
handelt, der sich weiterentwickeln kann und soll. Das geplante Baugebiet liegt
im Landschaftsschutzgebiet "Dobersdorfer See, Passader See mit dem
Oberlauf der Hagener Au, Kasseteiche und Umgebung". Die Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Plön hat bereits eine Entlassung der Fläche aus
dem Landschaftsschutzgebiet signalisiert, wenn zur Hagener Au ein
Schutzstreifen von 80 bis 100 m Breite eingehalten wird. Der Umweltbeirat
begrüßt dies ausdrücklich, hält aber einen breiteren Streifen für notwendig.
Zudem befürwortet er auch einen Schutzstreifen zur nördlich angrenzenden
Schlucht, der möglichst auch den Schulteich mit einbezieht. Es wird angeregt,
eventuell eine Hecke oder einen Knick mit
Bepflanzung von heimischen Bäumen und Büschen und einen Wanderweg zur
Abgrenzung des Schutzstreifens von der Bebauung anzulegen. Die mit dem
Schutzstreifen geschaffene Ausgleichsfläche soll der Gemeinde übereignet
werden. Der Umweltbeirat kann sich eine extensive Beweidung dieser Fläche gut
vorstellen. Herr Wolff-Schwerin bittet darum, dass der Umweltbeirat möglichst
frühzeitig in die Planung mit eingebunden wird. Bei der Aufstellung des
B-Planes sollte auch eine möglichst naturnahe Niederschlagsentwässerung
beachtet werden. Der Entwurf der technischen Regeln (DWA-Arbeitsblatt 102)
hierfür befindet sich gerade im Beteiligungsverfahren. Die wesentlichen Änderungen
zu den bisherigen technischen Regeln sind, dass zum Einen der natürliche
Wasserhaushalt (Abfluss, Versickerung und Verdunstung) des Gebietes durch die
Bebauung nicht signifikant beeinträchtigt werden darf und zum Anderen Vorgaben
zur Reinigung des anfallenden Wassers gemacht werden, das heißt, dass nur noch
das nicht bzw. leicht verunreinigte Niederschlagswasser z.B. von Dachflächen
ohne Behandlung in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Auch aus dieser Sicht
ist es wichtig, dass der Umweltbeirat frühzeitig in die Planungen mit eingebunden
wird. Nach Ansicht von Herrn Pfeiffer soll möglichst erst die westliche und
danach die östliche Fläche bebaut werden. Auch die Größe des B-Gebietes
(insbesondere durch die erst nachträglich erfolgte Erweiterung des östlichen
Teilbereiches) sowie die geplante Bebauung von Grünland werden kritisch
gesehen. Aufgrund der Größe des Baugebietes wird mehr Verkehr auf dem
Wulfsdorfer Weg und der Alten Dorfstraße befürchtet. Als Grundlage für die
Aufstellung des B-Planes 13 muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden.
Es ist durch diese beiden Verfahren von einem Zeitfenster von bis zu zwei
Jahren zu rechnen, bevor die Flächen bebaut werden können. Nach Kenntnisstand
von Herrn Jöhnck ist die westliche Fläche zurzeit noch verpachtet und wird
derzeit als intensive Grünlandfläche genutzt, das heißt, dass sie gedüngt und
gemäht wird. Die F-Plan-Änderung soll aber nicht nur die jetzt geplante
Baufläche enthalten, sondern auch noch weiter in östlicher Richtung ausgedehnt
werden, obwohl diese Flächen derzeitig nicht für eine Bebauung zur Verfügung
stehen. Der Umweltbeirat sieht diese große Erweiterung kritisch, da dadurch der
Druck auf die Landschaft und die sehr sensiblen Bereiche um den Passader See
erhöht wird. Der Beirat schlägt daher vor, die Fläche zu verkleinern (Grenze
z.B. Linie zwischen Kellerrehm, Dabeler Ring und Seeblick) und sie erst im
Bedarfsfall zu erweitern.