Östlich und westlich der K31 am Ortsausgang Richtung Tökendorf soll ein neues Baugebiet mit einer Fläche von bis zu 90.000 m² ausgewiesen werden (B-Plan 13). Die Möglichkeit zur Ausweisung neuer Baugebiete ist gegeben, da es sich bei Probsteierhagen um einen Zentralort auf der Strecke zwischen Kiel und Schönberg handelt, der sich weiterentwickeln kann und soll. Das geplante Baugebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet "Dobersdorfer See, Passader See mit dem Oberlauf der Hagener Au, Kasseteiche und Umgebung". Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön hat bereits eine Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet signalisiert, wenn zur Hagener Au ein Schutzstreifen von 80 bis 100 m Breite eingehalten wird. Der Umweltbeirat begrüßt dies ausdrücklich, hält aber einen breiteren Streifen für notwendig. Zudem befürwortet er auch einen Schutzstreifen zur nördlich angrenzenden Schlucht, der möglichst auch den Schulteich mit einbezieht. Es wird angeregt, eventuell eine Hecke oder einen Knick mit  Bepflanzung von heimischen Bäumen und Büschen und einen Wanderweg zur Abgrenzung des Schutzstreifens von der Bebauung anzulegen. Die mit dem Schutzstreifen geschaffene Ausgleichsfläche soll der Gemeinde übereignet werden. Der Umweltbeirat kann sich eine extensive Beweidung dieser Fläche gut vorstellen. Herr Wolff-Schwerin bittet darum, dass der Umweltbeirat möglichst frühzeitig in die Planung mit eingebunden wird. Bei der Aufstellung des B-Planes sollte auch eine möglichst naturnahe Niederschlagsentwässerung beachtet werden. Der Entwurf der technischen Regeln (DWA-Arbeitsblatt 102) hierfür befindet sich gerade im Beteiligungsverfahren. Die wesentlichen Änderungen zu den bisherigen technischen Regeln sind, dass zum Einen der natürliche Wasserhaushalt (Abfluss, Versickerung und Verdunstung) des Gebietes durch die Bebauung nicht signifikant beeinträchtigt werden darf und zum Anderen Vorgaben zur Reinigung des anfallenden Wassers gemacht werden, das heißt, dass nur noch das nicht bzw. leicht verunreinigte Niederschlagswasser z.B. von Dachflächen ohne Behandlung in ein Gewässer eingeleitet werden darf. Auch aus dieser Sicht ist es wichtig, dass der Umweltbeirat frühzeitig in die Planungen mit eingebunden wird. Nach Ansicht von Herrn Pfeiffer soll möglichst erst die westliche und danach die östliche Fläche bebaut werden. Auch die Größe des B-Gebietes (insbesondere durch die erst nachträglich erfolgte Erweiterung des östlichen Teilbereiches) sowie die geplante Bebauung von Grünland werden kritisch gesehen. Aufgrund der Größe des Baugebietes wird mehr Verkehr auf dem Wulfsdorfer Weg und der Alten Dorfstraße befürchtet. Als Grundlage für die Aufstellung des B-Planes 13 muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Es ist durch diese beiden Verfahren von einem Zeitfenster von bis zu zwei Jahren zu rechnen, bevor die Flächen bebaut werden können. Nach Kenntnisstand von Herrn Jöhnck ist die westliche Fläche zurzeit noch verpachtet und wird derzeit als intensive Grünlandfläche genutzt, das heißt, dass sie gedüngt und gemäht wird. Die F-Plan-Änderung soll aber nicht nur die jetzt geplante Baufläche enthalten, sondern auch noch weiter in östlicher Richtung ausgedehnt werden, obwohl diese Flächen derzeitig nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Der Umweltbeirat sieht diese große Erweiterung kritisch, da dadurch der Druck auf die Landschaft und die sehr sensiblen Bereiche um den Passader See erhöht wird. Der Beirat schlägt daher vor, die Fläche zu verkleinern (Grenze z.B. Linie zwischen Kellerrehm, Dabeler Ring und Seeblick) und sie erst im Bedarfsfall zu erweitern.