Der AV trägt die bis zur Sitzung des WEA vom 13.07.16  bekannte Situation vor.

Zwischenzeitlich wurde auf Grund eines Bürgerantrages am 06.07.2016 eine Verkehrsschau –wieder ohne Beteiligung oder Wissen des Amtes und der Gemeinde – durchgeführt. Als Ergebnis der Verkehrsschau wurde durch den Kreis Plön mit Datum vom 03.08.2016 eine verkehrsrechtliche Anordnung ausgesprochen. Hiernach wurde am 22.08.2016 gemäß § 45 Abs. 9 StVO durch den Bauhof der Gemeinde das VZ 136-10 (Achtung Kinder) zu Anfang der Straße Petersberg – vor Beginn der Kuppe aufgestellt.

 

Der Antrag aus der GV-Sitzung vom 17.12.2015 auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs

gem. § 26 StVO und Verlängerung der 30 km/h-Zone bis zur Einmündung Pommernring

wurde vom Kreis mit Schreiben vom 05.02.2016 dahingehend entschieden, dass die 30 km/h

Zone bis zum Pommernring erweitert wurde. Ein Fußgängerüberweg wurde abgelehnt. Auf

ein erneutes Schreiben an den Kreis vom 06.02.2016 wurde lediglich in einem

Antwortschreiben des Kreises vom 09.04.16 auf die bereits am 04.02.16 durchgeführte

Verkehrsschau –ohne Teilnahme des Amtes und der Gemeinde- hingewiesen. Mit Schreiben

vom 28.10.2016 wurde Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht. In der Antwort des

Kreises wird nun ein Ortstermin unter Beteiligung des Amtes und der Gemeinde zugesagt.

Ein Termin stand bis Sitzungsbeginn noch nicht fest.

Der AV merkt dazu an, dass je nach Lage der Dinge ein Verwaltungsgerichtsverfahren ins

Auge gefasst werden sollte.