Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, das Planverfahren als einfachen Bebauungsplan fortzuführen für die Flächen des Bebauungsplans Nr.  27 und Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 17 sowie die Umwandlung vom Gewerbegebiet in ein Mischgebiet.


Anhand einer Powerpoint-Präsentation erläutert Herr Kühle die geplante Änderung des Bebauungsplans Nr. 27. Er führt seine Idee aus, den Geltungsbereich der 3. Änderung um einen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 17 zu erweitern, um dadurch eine Durchmischung sicherzustellen und den gesamten Bereich in ein Mischgebiet umzuwandeln. Herr Kühle weist darauf hin, dass auch dort Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden können.

Des Weiteren schlägt Herr Kühle vor, statt eines qualifizierten Bebauungsplans einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, in dem nur die Art geregelt wird.

Auf Nachfrage erklärt Herr Kühle, dass auch hier eine spätere Erweiterung der Kindertagesstätte möglich wäre.

Weiterhin stellt sich die Frage nach dem Lärmschutz im Mischgebiet in Bezug auf bereits bestehende Betriebe. Herr Kühle erläutert hierzu, dass diese Betriebe Bestandschutz genießen, bei neuen Betrieben oder Erweiterungen der Bestehenden jedoch die Lärmschutzwerte für ein Mischgebiet gelten.

Auf die Frage nach dem Bauhof erklärt Herr Kühle, dass dieser separat betrachtet werden muss.


Stimmberechtigte:

  11

Ja-Stimmen:       10

Nein-Stimmen:      0

Enthaltungen:         1

Befangen: 0