GV Dr. Stoltenberg stellt die Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus vor. Diese wird als Tischvorlage verteilt. Insgesamt seien noch kleinere grammatikalische Änderungen erforderlich. Außerdem soll § 3 der Benutzungsordnung dahingehend geändert werden, dass für Betreuung und Organisation ausschließlich der Kulturausschuss zuständig sein soll.

 

Die Vorsitzende regt an, die Gebührenordnung noch einmal zu überarbeiten. Die Gebühren für die Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses seien teilweise anzupassen, eine Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses an Nicht-Passader soll nicht möglich sein.

 

GV Dr. Stoltenberg wird die gewünschten Änderungen noch einpflegen, damit die Benutzungsordnung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden kann.

 

Die Vorsitzende dankt Herrn Dr. Stoltenberg für seine Mühe.