Die Vorsitzende bittet um Korrektur der Niederschrift der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.05.2016. In TOP 4 war die Unterschriftensammlung, deren Unterzeichner sich gegen das Ausweisen von Flächen für Windkraftanlagen aussprechen, als Bürgerbegehren bezeichnet worden. Diese Bezeichnung ist nicht korrekt, es handelt sich nicht um ein Bürgerbegehren im rechtlichen Sinn.

 

Die Vorsitzende gibt die in der letzten Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse bekannt.

 

Weitere Einwände gegen die Niederschrift der Sitzung vom 18.05.2016 bestehen nicht. Die Niederschrift gilt unter Berücksichtigung der Änderung als genehmigt.