Beschluss:

Der Satzungsentwurf soll bis zur nächsten Sitzung in aktualisierter Variante unter Berücksichtigung der Vorlage vom 24.08.2016 BRODE/BV/004/2016/1 sowie den aufgeführten Änderungen laut Niederschrift des Finanzausschusses vom 05.10.2016 vorgelegt werden.


Frau Mews stellt die Vorlage mit darin benannten Ergänzungen vor.

 

Es stehen verschiedene Zinsmöglichkeiten zur Auswahl. Zum Einen ein fester Zinssatz von 4% nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, von 6% nach der Abgabenordnung oder von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz.

 

Die Tendenz entspricht der letzten Sitzung des Finanzausschusses vom 05.10.2016. Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung soll die jeweilige Restschuld mit 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) verzinst werden.

 

Es folgt eine Diskussion der verschiedenen Zinsvarianten.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Befangen: 0