Beschluss:

Die Gemeindevertretung befürwortet die Verpachtung möglichst an einen Bürger aus der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 2 Jahren mit der Option einer anschließenden Verlängerung.


Der Vorsitzende erläutert um welche schwierige Thematik es sich bei dem Thema Pacht handelt. So sei die Verwendung des Begriffes extensive Bewirtschaftung vertragsrechtlich nicht möglich, da dieser zu unbestimmt sei. Aus diesem Grund habe man sich nunmehr zwei Optionen überlegt, wie die 2 ha Gemeindeland an der Badestelle vergeben werden können. Er macht deutlich, dass für beide Varianten grundsätzlich die gleichen, bereits festgelegten Bedingungen hinsichtlich der Nutzung und der Pflege gelten.

 

Herr Schnoor fasst die wichtigsten Inhalte beider Varianten anhand einer PowerPoint Präsentation zusammen:

 

Variante 1: Ein klassischer Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Die Bedingungen werden klar definiert. Die Gemeinde erhält eine Pachtzahlung.

 

Variante 2: Es werde kein Pachtvertrag geschlossen; das Gemeindeland werde in kurzen, regelmäßigen Abständen durch die Gemeindevertretung bzw. dem von ihr beauftragten Umweltausschuss frei vergeben. Je nach Art der Zusammenarbeit und Einhaltung der Bedingungen könne auf diese Weise ein verhältnismäßig schneller Wechsel der bewirtschaftenden Person erfolgen, ohne dabei auf langwierige Kündigungsfristen und sonstigen Vertragsangelegenheiten Rücksicht nehmen zu müssen. Jedoch werden keine Pachtzahlungen erhoben.

 

Auch sei eine Kombination beider Varianten denkbar, führt Herr Schnoor fort. So befürwortet er die Variante 1 mit der Festlegung einer kurzen Laufzeit von einem, höchstens jedoch 2 Jahren. So bleibe der Vergabeaufwand für die Gemeindevertretung gering und gleichzeitig werden Pachteinnahmen erzielt.

 

Gemeindevertreterin Frau Kübli betritt den Sitzungssaal um 20:20 Uhr nimmt fortan als stimmberechtigtes Mitglied an den Beschlussfassungen teil.

 

Ein Zuschauer unterbreitet den Vorschlag einer 3. Variante, die den Verkauf des Gemeindelandes vorsieht.

Herr Schnoor entgegnet, dass sich auf dem betroffenen Grundstück die öffentliche Badestelle befindet.

Der Gast erwidert mit der Möglichkeit, die Nutzung und Pflege der Badestelle als vertraglichen Bestandteil im Kaufvertrag zu regeln.

Mitglied Herr Nieswand vertritt die Auffassung, einen Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstückes erst bei akuter haushaltsrechtlicher Geldnot in Erwägung zu ziehen.

Gemeindevertreter Herr Rasberger vertritt die gleiche Meinung und begründet dies mit der derzeit schlechten Zinslage, die gegen einen Verkauf spricht.

Der Vorsitzende betont, dass dieser Tagesordnungspunkt ausdrücklich nur die Festlegung der Modalitäten für eine Pacht bzw. einer Überlassung zur Beschlussfassung vorsieht und ein Verkauf nicht zur Diskussion stehe. Er spricht sich für die Variante 2 aus, mit der Option, bei erneut negativen Erfahrungen mit dem Bewirtschafter auf die Variante 1 mit kurzer Laufzeit zu wechseln.

Herr Stubbe neigt ebenfalls zur Variante 1 mit einer Laufzeit von 2 Jahren.

 

Nach einer weiteren intensiven Beratung herrscht Einigkeit darüber, sich zunächst für eine Variante, also Pacht oder Überlassung, zu entscheiden. Die konkrete Laufzeit sowie die Festlegung der Bedingungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Es wird abgestimmt.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0