Herr Arp verweist auf seine bisherigen Anfragen im Finanzausschuss, in dem er darum gebeten hatte, am Infopoint am Ortseingang dafür Sorge zu tragen, dass dort nicht durch parkende Fahrzeuge der Zugang für Gäste verhindert wird. Er richtet seine Frage direkt an die Gemeinde, wann diese handeln werde. Frau Eschenlauer erläutert, dass sie als Stellvertreterin derzeit nicht auf dem Laufenden sei. Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend, dass es sich hier nicht nur um eine Frage des Ordnungsrechtes handele da es verschiedene Varianten gäbe. Ein absolutes Halteverbot für den Seitenstreifen sei sicher nicht gewünscht, da dann keiner mehr dort halten dürfe. Das faktische Verhindern durch Poller würde zum gleichen Ergebnis führen. Aus ordnungsrechtlicher Sicht sei wohl lediglich ein eingeschränktes Halteverbot möglich. Dem bereits jetzt von Herrn Arp festgestellten Parken in verkehrter Parkrichtung könne bereits jetzt durch die Überwachungskraft der Gemeinde begegnet werden. Nach alledem sei hier auch das Einvernehmen mit der Gemeinde notwendig.

 

Frau Kuhn fragt, wann die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 beschlossen würde. Amtsdirektor Körber erläutert, dass dies bereits in der Sitzung des Finanzausschusses am 19.05.2016 geschehen sei und in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung sei diese abschließend beschlossen wurden. Er geht davon aus, dass sie den Ergebnisbericht des Eigenbetriebes aus dem Jahr 2015 meine. Wann dieser zur Beratung anstünde, könne von Seiten der Amtsverwaltung nicht erläutert werden. Diese Frage müsse vom Eigenbetrieb beantwortet werden. Amtsdirektor Körber ergänzt, dass in den Jahresrechnungen des Gemeindehaushaltes jeweils die Vorjahresergebnisse des Eigenbetriebes einfließen würden.

 

Herr Meggle fragt, ob die Sondersitzung des FWA am 13.10.2016 stattfinde. Amtsdirektor Körber erläutert, dass man hierauf amtsseitig eingestellt sei. Er weist jedoch darauf hin, dass es dabei lediglich einen ersten Entwurf geben könne, da z.B. insbesondere die Schulkostenbeiträge zu dem Zeitpunkt noch gar nicht fest stünden. Er sei aber geeignet, um in erste Beratungen, wie vom FWA gewünscht, einzusteigen. In wie weit auch schon Daten des Eigenbetriebes vorliegen, könne er naturgemäß nicht erläutern.