Der Gemeindewahlleiter gibt bekannt, dass der nächste Verfahrensschritt die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist. Diese wird zeitnah veröffentlicht werden.

 

Weiterhin bittet der Gemeindewahlleiter die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses darum, Personen aus den Reihen der Parteien und Wählergruppen zu benennen, die nach Möglichkeit freiwillig im Wahlvorstand tätig werden können.

 

Die Aufwandsentschädigung nach § 5 Abs. 3 Nr. 2 GKWO soll 50,00 EUR betragen.