Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 65 vorliegt. Es ist heute noch ein Mail an den Planungsausschuss gegangen, in der noch redaktionelle Änderungen bei den Flurstücken und eine Deckelung der Rechtsberatungskosten vorgenommen wurde, der überarbeitete Vertrag wurde beigefügt. Es ist nun noch von Seiten des Investors ein Vorhabenträgerwechsel angedacht. Das ist jedoch nur möglich, wenn der neue Vorhabenträger dann auch 100 % der Anteile hält und dies hat der Investor bereits bestätigt. Der neue Vorhabenträger ist dann noch in den Vertrag aufzunehmen. Der Planungsausschuss fasst sodann den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.  


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0