Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt das am 02. Juni 2016, durch das Ingenieurbüro  Hauck erstellt und am 07. Juli 2016 durch den Kreis Plön genehmigte Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Gemeinde Probsteierhagen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt, die dezentrale Regenwasser Beseitigungspflicht, für die unter Punkt 3.3 des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) genannten privaten Grundstücke, auf die Grundstückseigentümer zu übertragen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt, die dezentrale Schmutzwasser Beseitigungspflicht, für die unter dem Punkt 6.2 des Abwasserbeseitigungskonzeptes genannten Grundstücke, auf die Grundstückseigentümer zu übertragen.

 

4. Das Amt Probstei wird gebeten, die im Genehmigungsbescheid unter Punkt 4.1.3 – 4.1.5 genannten Nebenbestimmungen durchzuführen.


Bürgermeister Pfeiffer verliest die relevanten Textteile aus der „Wasserrechtlichen Genehmigung“ des Kreises Plön für das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Probsteierhagen, vom 07. Juli 2016.


Stimmberechtigte:

12

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0