Beschluss:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung, die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und der Kindertagespflegeeinrichtung -Benutzungs- und Gebührensatzung- mit den vom Kindertagesstättenbeirat und dem Hauptausschuss vorgeschlagenen Änderungen entsprechend dem Entwurf der Verwaltung .

 


Der Hauptausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 06.07.2016 mit diesem Tagesordnungspunkt befasst. Von dort kommt die Empfehlung an die Gemeindevertretung den § 2 Abs. 4 wie folgt zu fassen:

 

Die Einrichtung bleibt für die Dauer von vier Wochen im Jahr und bis zu zwei Teamfortbildungstagen sowie einem Brückentag geschlossen.

 

Außerdem regt der Kindertagesstättenbeirat an, in § 12 Abs. 3 durch Voranstellung folgenden Satzes eine Regelung zur Beitragszahlung bei Betreuungsbeginn in einem laufenden Monat zu schaffen:

 

„Bei der Neuaufnahme eines Kindes in die Einrichtung fallen bei einem Betreuungsbeginn bis einschließlich 15. eines Monats 100 % der Gebühren nach § 12 Abs. 3 dieser Satzung an, bei einem Betreuungsbeginn nach dem 15. eines Monats werden 50 % dieser Gebühren erhoben.“

 

 


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0