Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen der Öffentlichkeit und der Behörden den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet „Fußgängerzone, östlich der Niederstraße, westlich des Großparkplatzes Albert-Koch-Straße und südwestlich der Ostseestraße“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen. 

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und erläutert den Anlass und die Zielrichtung der Planung. Im Anschluss stellt der Städteplaner, Oliver Kühle, die im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Einwendungen dar und präsentiert das Ergebnis der Vorschläge zur Abwägung.

 

Ausschussmitglied Horst Bünning ist nach wie vor der Auffassung, dass das Wohnen auch im Erdgeschoss möglich bleiben sollte.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0