Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen privaten und behördlichen Anregungen gemäß den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Der vorliegende, aufgrund der vorangegangenen Abwägung und der vorbeschriebenen Änderung des Geltungsbereichs überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 wird erneut beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt. Es wird weiter beschlossen, dass die Dauer der Auslegung sowie die Frist für die Abgabe der Stellungnahme für die Träger öffentlicher Belange auf 14 Tage verkürzt werden. Es wird bestimmt, dass Anregungen nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden können.

Der Vorsitzende führt in die Thematik ein und erläutert kurz die Historie des Planverfahrens. Im Anschluss erläutert der Städteplaner, Dr. Heisel, den planungsrechtlichen Anlass für die Notwendigkeit eines erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschlusses.

 

Dieser ist zu fassen, da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig verändert werden musste. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass der Vorhabenträger entgegen seiner eigenen Einlassungen nicht Eigentümer der Grundstücke ist, die nunmehr vom Geltungsbereich nicht mehr umfasst werden sollen und können. Der Geltungsbereich ist auf den Bereich zu beschränken, der zur Verwirklichung des Vorhabens benötigt wird.

 

Im Anschluss erläutert der Städteplaner die Einwendungen, welche im Rahmen des Verfahrens zur Offenlegung gemacht wurden. Zudem werden die Abwägungsvorschläge erläutert.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0