Sitzung: 28.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung
stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.
2. Die Zustimmung umfasst
den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen
und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der
Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere
der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der
Zustimmung nicht erfasst.
3. Der/die Vertreter/in
der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein
wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands
Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages
vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein
zuzustimmen.
Die Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind dem Vorsitzenden und den übrigen Gemeindevertreter/innen erst gestern zugegangen. Für die Gemeinde Probsteierhagen handelt es sich dabei um einen formellen Beschluss. Bürgermeister Pfeiffer erläutert die Vorlage. Für die Gründung der Sparte Breitband beim ZVO müssen alle Mitgliedsgemeinden der Neugründung zustimmen, unabhängig von der Aufgabenübertragung. Eine Aufgabenübertragung der Gemeinde Probsteierhagen erfolgt nicht.
Stimmberechtigte: 12 |
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Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |