Sitzung: 11.05.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: FIEFB/BV/003/2016
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung stimmt dem
Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen
Vertrages zu.
2. Die Zustimmung umfasst den Abschluss
des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von
rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der
Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere
der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der
Zustimmung nicht erfasst.
3. Der/die Vertreter/in der Gemeinde in
der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9
Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)
angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5
Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der
Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.
Die Vorsitzende, Frau Lorenzen erläutert warum die Gemeinde darüber beschließen muss. Sie stellt fest, dass die Gemeinde Fiefbergen nicht durch den ZVO mit Breitband versorgt wird, die Gemeinde jedoch darüber abstimmen muss, ob der ZVO ein solches Angebot mit in Ihre Angebotspalette aufnehmen kann. Die Gemeinde muss einen Beschluss fassen, damit der Abgeordnete der Gemeinde bei der Mitgliederversammlung des ZVO abstimmen kann.
Stimmberechtigte: |
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Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |