Sitzung: 17.05.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: WISCH/BV/002/2016
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung
stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.
2. Die Zustimmung umfasst
den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen
und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der
Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere
der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der
Zustimmung nicht erfasst.
3. Der/die Vertreter/in
der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein
wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale
Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands
Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages
vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein
zuzustimmen.
Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Der Zweckverband Ostholstein strebt die Aufgabenübertragung des Auf- und Ausbaus einer Breitbandnetzinfrastruktur an. Die Gemeinde Wisch ist Mitglied im Zweckverband Ostholstein (ZVO), jedoch nur hinsichtlich der übertragenen Aufgabe „Schmutzwasserbeseitigung (Zentralentwässerung)“. Bezüglich der Breitbandversorgung ist die Gemeinde Wisch im Breitbandzweckverband Probstei organisiert. Gleichwohl ist aufgrund der Mitgliedschaft im ZVO über die Änderung der Satzung abzustimmen, damit die Aufgabe übertragen werden darf. Der Vorsitzende betont, dass sich hierdurch keine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen für die Gemeinde ergeben. Fragen der Anwesenden hierzu werden nicht geäußert. Es ergeht folgender
Stimmberechtigte: |
8 |
||
Ja-Stimmen: 8 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |