Beschluss:

 

 

1.         Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu.

 

2.         Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

3.         Der/die Vertreter/in der Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein wird/werden gemäß § 9 Absatz 6 Satz 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) angewiesen, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein der in § 5 Absatz 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages vereinbarten Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbands Ostholstein zuzustimmen.


Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Der Zweckverband Ostholstein strebt die Aufgabenübertragung des Auf- und Ausbaus einer Breitbandnetzinfrastruktur an. Die Gemeinde Wisch ist Mitglied im Zweckverband Ostholstein (ZVO), jedoch nur hinsichtlich der übertragenen Aufgabe „Schmutzwasserbeseitigung (Zentralentwässerung)“. Bezüglich der Breitbandversorgung ist die Gemeinde Wisch im Breitbandzweckverband Probstei organisiert. Gleichwohl ist aufgrund der Mitgliedschaft im ZVO über die Änderung der Satzung abzustimmen, damit die Aufgabe übertragen werden darf. Der Vorsitzende betont, dass sich hierdurch keine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen für die Gemeinde ergeben. Fragen der Anwesenden hierzu werden nicht geäußert. Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0