Frau Ulrike Schneider rückt für Herrn Rehder in die Gemeindevertretung nach. Die Richtigkeit des Nachrückens gemäß § 44 GKWG wurde durch den Wahlleiter des Amts Probstei festgestellt. Gemäß § 33 Abs. 5 GO wird Frau Schneider durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet.