Beschluss:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 aufzuheben (Aufstellungsbeschluss).

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die Aufstellung der Aufhebung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 anhand der Verwaltungsvorlage. So ist der größte Bereich der Bebauungspläne bereits durch die Bebauungspläne Nrn. 11 A, B, C und D sowie  Bebauungspläne Nrn. 41 und 45 überplant. Im verbleibenden Bereich gibt es dann auch schon sehr viele Abweichungen, sodass die Aufhebung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 sinnvoll ist. Die Aufhebung der Pläne macht auch deshalb Sinn, weil ein geplantes Bauvorhaben, dass sich in die Bebauung der unmittelbaren Umgebung einfügt, aufgrund der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 abgelehnt werden sollte. Das Planverfahren zur Aufhebung der Pläne ist dem Verfahren der seinerzeitigen Aufstellung entsprechend durchzuführen.

 

Nach kurzer Beratung fasst der Planungsausschuss den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0