Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, dass die öffentlichen Straßenverkehrsflächen in Pflasterbauweise hergestellt werden sollen. Dies ist im Durchführungsvertrag aufzunehmen.

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0



  1. Der Planungsausschuss beschließt, den Rad- Fußweg zur Kreisstraße in der Planung zu belassen. Die Ausführung soll in wassergebundener Form erfolgen. Der Durchführungsvertrag ist entsprechend zu ergänzen.

 

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0



  1. Der Planungsausschuss beschließt, die im öffentlichen Straßenbereich festgesetzten Bauminseln auf die Privatgrundstücke, aber im Grenzbereich zur Straße,  zu verschieben. Die festgesetzten Baugrenzen sind zu prüfen und ggf. entsprechend anzupassen.

Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen:  2

Befangen: 0

 

 

Sodann wird der Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage gefasst.

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 (ehemals 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20) für das Gebiet „Ferienzentrum Holm, zwischen Osterwisch, Kapellenweg, K 15 und An den Salzwiesen“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung mit Umweltbericht, die artenschutzrechtliche Bewertung sowie die schalltechnische Untersuchung mit Ergänzung werden in der jeweils  vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt. 

  2. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend ergänzt, dass der Planungsausschuss der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange von 2015 zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgetragenen Anregungen gemäß den von Herrn Dr. Heisel vorgestellten Abwägungsvorschlägen zustimmt.


Ausschussvorsitzender Cordts erläutert die bisherige Entwicklung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 sowie die Gründe, die dazu geführt haben, den Bebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Mit der Umstellung wurde das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 65 eingeleitet. Weiter geht Ausschussvorsitzender Cordts dann kurz auf den Wechsel des Städteplanungsbüros ein.

 

Ausschussvorsitzender Cordts begrüßt Herrn Dr. Heisel, der als Städteplaner die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 65 ausführlich anhand einer Power-Point-Präsentation vorstellt. Herr Dr. Heisel geht insbesondere auf die Unterschiede zur vorherigen 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 ein. So wurde zunächst der Geltungsbereich verkleinert, um die Flächen, die keinen Bezug zu dem Vorhaben haben. Eine Abstimmung mit dem Vermessungsplan hat weiterhin zu einigen geringfügigen, aber zwingend erforderlichen Änderungen geführt. Die naturschutzfachlichen Pläne wurden auch entsprechend angepasst. Nach einem weiteren Abstimmungsgespräch wurde der vom Norden zum Süden verlaufende Fußweg herausgenommen und die Stichstraßen als private Zuwegungen festgesetzt. Der Fuß- und Radweg zur Kreisstraße wurde in der Planung belassen. Die zu überwindende Höhendifferenz beträgt dort ca. 2,50 m, der Weg ist jedoch von besonderer Bedeutung und die Höhendifferenz kann durchaus in Form einer Rampe überwunden werden. Sodann geht Herr Dr. Heisel auf den Hochwasserschutz ein. Es wurden die Geländehöhen aufgenommen und eine Aufschüttung von 0,50 m über NN im Bereich der Ferienhausbebauung festgesetzt. Die Aufschüttung darf 1 m über NN nicht überschreiten. Mit der Höhenfestsetzung wird es zu sanften Übergängen kommen, die sich auch noch in das Landschaftsbild einfügen. Eine hydraulische Berechnung hat ergeben, dass bei einem Starkregen eine Erhöhung des Wasserspiegels um ca. 4,15 cm eintreten kann, für die Bebauung stellt dies keine Gefährdung dar. Aus Sicherheitsgründen sollen die Abböschungen zu den vorhandenen und geplanten Gewässern im Verhältnis 1:3 erfolgen. Weiter geht Herr Dr. Heisel auf den Schallschutz von der Kreisstraße ein. Die Terrassen der Grundstücke, die im Lärmpegelbereich II und III liegen, müssen zur straßenabgewandten Seite errichtet werden. Aufenthaltsräume mit Westausrichtung zur Kreisstraße hin, müssen bei diesen Grundstücken mit schallgedämpften Lüftungsanlagen ausgestattet sein. Herr Dr. Heisel stellt sodann die im Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgetragenen Anregungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie zur letzten öffentlichen Auslegung und TÖB-Beteiligung von 2015 mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen vor.

 

Ausschussvorsitzender Cordts bedankt sich für die umfassende und gut gelungene Vorstellung der Planung. Er verweist auf den Textteil B Nr. 8.2.2 und bittet das Wort „kleinkronig“ herauszunehmen. Weiter sollten die Standorte in einer Größe von mindestens 6 qm und nicht 2 qm festgesetzt werden. Der Pflanzbereich sollte 12 cbm bei einer Tiefe von mindestens 0,80 m betragen. Es schließt sich hierzu eine Diskussion an. Herr Ehlers bittet, die Bäume erst nach den Baumaßnahmen zu pflanzen und bei der Abnahme den Umweltbeirat zu beteiligen. Herr Dr. Heisel erklärt, dass dies im Durchführungsvertrag festgelegt werden kann.

 

Bürgermeister Osbahr erklärt, dass die Befestigung der Fahrbahnen in wassergebundener Form vorgesehen war. Die öffentlichen Straßenverkehrsflächen sollten aber in Pflasterausführung hergestellt werden, um die Unterhaltungskosten zu minimieren. Auch die als Straßenbegleitgrün festgesetzten Bäume sollten auf die Privatgrundstücke verschoben werden, um der Gemeinde die Unterhaltungsarbeiten zu ersparen.

 

Nach weiterer Aussprache schlägt Ausschussvorsitzender Cordts vor, zunächst über die Befestigung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, den Fuß- Radweg zur Kreisstraße sowie einer Verschiebung der Bäume als Straßenbegleitgrün zu entscheiden.   


Stimmberechtigte:     8

 

Ja-Stimmen:             8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0