Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufhebung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 10 c.


Herr Scheffler verliest den Antrag.

Es schließt sich eine Diskussion an, in der erläutert wird, dass die Erhaltung der noch bestehenden „Rundlinghäuser“ auch durch einen Bebauungsplan nicht garantiert werden kann.

 

Herr Griesbach teilt mit, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 c nicht abgeschlossen ist. Es wäre möglich, das Verfahren wieder aufleben zu lassen und den Bebauungsplan in der üblichen Weise aufzustellen. Dann würde allerdings das alte Verfahren weiter zum Gesamtverfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 c gehören. Die zweite Möglichkeit wäre, eine Aufhebung des Verfahrens zu beschließen, und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Dieses Verfahren könnte dann als beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB behandelt werden.

 

Es schließt sich hierzu eine Diskussion an, während der Herr Scheffler den Antrag zurückzieht und bittet, ihm die Planunterlagen und den Textteil zu übersenden. Dies wird ihm zugesagt.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen:           9

Nein-Stimmen:         1

Enthaltungen:          1

Befangen: 0