Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostendeckungsgrad bei der Neufestsetzung der Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren auf 31% der Gesamtausgaben festzulegen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen. Herr Bürgermeister Osbahr verweist ergänzend auf die Kostensituation der Gemeinde sowie die Kostenentwicklung im KiTa-Bereich. Daher sei eine Beitragsanpassung notwendig. Am heutigen Abend sei zum einen über den Kostenanteil, der auf die Eltern entfallen soll, und zum anderen über die Verteilung der Mehreinnahmen, die ggf. durch eine erhöhte Bezuschussung durch den Kreis generiert werden können, zu entscheiden

 

Herr Gemeindevertreter Mainz erklärt dass ihm die Steigerung im U3-Bereich in Höhe von 56% deutlich zu hoch sei. Dies treffe im Wesentlichen junge Familien, die man doch eigentlich hier in die Gemeinde ziehen möchte. Die SPD schlage daher vor, für dieses Jahr einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 28% festzulegen und mögliche Mehreinnahmen durch Zuschüsse zu jeweils 50% auf die Eltern und die Gemeinde im U3-Bereich aufzuteilen. Im nächsten Jahr, wenn weitere Zuschüsse fließen, könne man eine solche Aufteilung auch für den Ü3-Bereich vorsehen.

 

Frau Gemeindevertreterin Thomsen ergänzt, dass die Annäherung an die seinerzeit beschlossenen 35% schrittweise vorgenommen werden sollte; die Differenzierung zwischen dem Ü3- und dem U3-Bereich habe man auch erst 2015 eingeführt, sodass ihrer Auffassung nach eine schrittweise Anpassung geboten sei.

 

Herr Gemeindevertreter Ehlers spricht sich für die CDU-Fraktion dafür aus, dem Vorschlag der Vorlage zu folgen und einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 31% zu beschließen, da die tatsächliche Höhe der Zuschüsse noch nicht feststehe und man im Übrigen auch nicht wisse, wie viel man von den ggf. zu Verfügung gestellten Mitteln überhaupt abbekomme.

 

Frau Gemeindevertreterin Klein bittet darum, sich vor Augen zu führen, was ein Kostendeckungsgrad von 31% bedeute. Im U3-Breich entstehen jetzt Kosten von 175,00 €, nach dem Vorschlag der Vorlage wären es neu 274,00 €. Dies sei doch eine sehr deutliche Kostensteigerung, die ihrer Auffassung nach den Familien so nicht zuzumuten sei.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass der Vorschlag der Vorlage nah an den Vorschlag der EIS herankomme. Man wolle aber gern die Argumente der SPD diskutieren. Er bittet daher um eine Sitzungsunterbrechung.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Herr Gemeindevertreter Mertineit erläutert im Anschluss daran, dass die EIS- Fraktion beschlossen habe, an dem Vorschlag der Vorlage festzuhalten. Mittelfristig sollte ein Elternbeitrag von 35% erreicht werden. Dies sei die seinerzeitige Beschlusslage. Mit 31% nähere man sich diesem Ziel wenigstens an. Er halte dies für einen moderaten Vorschlag.

 

Herr Gemeindevertreter Mainz kann bei einer 56%igen Steigerung keinen moderaten Vorschlag erkennen. Dies entspreche auch nicht den Erfahrungen im Lande. Er erläutert dies kurz.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts erinnert seinerseits an die damalige Beschlusslage. Angesichts der Haushaltssituation sollte ein Teil dieser Lasten durch diese Annäherung verteilt werden. Durch den Zuschuss des Kreises partizipieren später dann auch beide Parteien.

 

Frau Gemeindevertreterin Thomsen berichtet, dass ein Deckungsgrad von 35% in keinem Kreis erreicht werde: der Durchschnittssatz liege bei 26% und an dem wolle man sich letztendlich durch den Vorschlag, auf 28% zu gehen, orientieren.

 

Herr Gemeindevertreter Cordts befürchtet, dass man sich von der Beschlusslage immer mehr entferne. Von daher plädiert er dafür, die 31% zu beschließen.

 

Frau Gemeindevertreterin Thomsen weist darauf hin, dass von Landesseite angedacht sei, im nächsten Jahr 100 € pro Kind zur Verfügung zu stellen. Von daher sieht sie diese Befürchtung nicht.

 

Gemeindevertreter Mainz ergänzt, dass das Land zwischenzeitlich erkannt habe, dass die Kostensituation so nicht mehr zumutbar sei; es werde daher etwas tun müssen. Sein Petitum sei, lieber das ein oder andere Projekt zurückzustellen, als das auf Kosten der Eltern auszutragen.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt zunächst die beantragten 28% für den U3-Breich zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt, den Kostendeckungsgrad bei der Neufestsetzung der Elternbeiträge für Kinder unter drei Jahren auf 28% der Gesamtausgaben festzulegen.

 

Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 12

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt daraufhin den Kostendeckungsgrad von 31% zur Abstimmung.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

19

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl weist darauf hin, dass nun noch ein Beschluss zur Verteilung der Kreismittel zu fassen sei.

 

Herr Gemeindevertreter Lühr möchte erst abstimmen, wenn das Geld vom Kreis da ist. Dies sieht Herr Gemeindevertreter Cordts ebenso. Insgesamt herrscht Einvernehmen, dass eine Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.