Sitzung: 14.04.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/031/2016
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den
Kostendeckungsgrad bei der Neufestsetzung der Elternbeiträge für Kinder unter
drei Jahren auf 31% der Gesamtausgaben festzulegen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl erläutert die Vorlage und verweist auf
die Vorberatungen. Herr Bürgermeister Osbahr verweist ergänzend auf die
Kostensituation der Gemeinde sowie die Kostenentwicklung im KiTa-Bereich. Daher
sei eine Beitragsanpassung notwendig. Am heutigen Abend sei zum einen über den Kostenanteil,
der auf die Eltern entfallen soll, und zum anderen über die Verteilung der
Mehreinnahmen, die ggf. durch eine erhöhte Bezuschussung durch den Kreis generiert
werden können, zu entscheiden
Herr Gemeindevertreter Mainz erklärt dass ihm die Steigerung im
U3-Bereich in Höhe von 56% deutlich zu hoch sei. Dies treffe im Wesentlichen
junge Familien, die man doch eigentlich hier in die Gemeinde ziehen möchte. Die
SPD schlage daher vor, für dieses Jahr einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von
28% festzulegen und mögliche Mehreinnahmen durch Zuschüsse zu jeweils 50% auf
die Eltern und die Gemeinde im U3-Bereich aufzuteilen. Im nächsten Jahr, wenn
weitere Zuschüsse fließen, könne man eine solche Aufteilung auch für den
Ü3-Bereich vorsehen.
Frau Gemeindevertreterin Thomsen ergänzt, dass die Annäherung an die
seinerzeit beschlossenen 35% schrittweise vorgenommen werden sollte; die
Differenzierung zwischen dem Ü3- und dem U3-Bereich habe man auch erst 2015
eingeführt, sodass ihrer Auffassung nach eine schrittweise Anpassung geboten
sei.
Herr Gemeindevertreter Ehlers spricht sich für die CDU-Fraktion dafür
aus, dem Vorschlag der Vorlage zu folgen und einen Kostendeckungsbeitrag in
Höhe von 31% zu beschließen, da die tatsächliche Höhe der Zuschüsse noch nicht
feststehe und man im Übrigen auch nicht wisse, wie viel man von den ggf. zu
Verfügung gestellten Mitteln überhaupt abbekomme.
Frau Gemeindevertreterin Klein bittet darum, sich vor Augen zu führen,
was ein Kostendeckungsgrad von 31% bedeute. Im U3-Breich entstehen jetzt Kosten
von 175,00 €, nach dem Vorschlag der Vorlage wären es neu 274,00 €.
Dies sei doch eine sehr deutliche Kostensteigerung, die ihrer Auffassung nach
den Familien so nicht zuzumuten sei.
Herr Gemeindevertreter Cordts erklärt, dass der Vorschlag der Vorlage
nah an den Vorschlag der EIS herankomme. Man wolle aber gern die Argumente der
SPD diskutieren. Er bittet daher um eine Sitzungsunterbrechung.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl unterbricht die Sitzung für
10 Minuten.
Herr Gemeindevertreter Mertineit erläutert im Anschluss daran, dass die
EIS- Fraktion beschlossen habe, an dem Vorschlag der Vorlage festzuhalten.
Mittelfristig sollte ein Elternbeitrag von 35% erreicht werden. Dies sei die seinerzeitige
Beschlusslage. Mit 31% nähere man sich diesem Ziel wenigstens an. Er halte dies
für einen moderaten Vorschlag.
Herr Gemeindevertreter Mainz kann bei einer 56%igen Steigerung keinen
moderaten Vorschlag erkennen. Dies entspreche auch nicht den Erfahrungen im
Lande. Er erläutert dies kurz.
Herr Gemeindevertreter Cordts erinnert seinerseits an die damalige Beschlusslage.
Angesichts der Haushaltssituation sollte ein Teil dieser Lasten durch diese
Annäherung verteilt werden. Durch den Zuschuss des Kreises partizipieren später
dann auch beide Parteien.
Frau Gemeindevertreterin Thomsen berichtet, dass ein Deckungsgrad von
35% in keinem Kreis erreicht werde: der Durchschnittssatz liege bei 26% und an dem
wolle man sich letztendlich durch den Vorschlag, auf 28% zu gehen, orientieren.
Herr Gemeindevertreter Cordts befürchtet, dass man sich von der
Beschlusslage immer mehr entferne. Von daher plädiert er dafür, die 31% zu
beschließen.
Frau Gemeindevertreterin Thomsen weist darauf hin, dass von Landesseite
angedacht sei, im nächsten Jahr 100 € pro Kind zur Verfügung zu stellen. Von
daher sieht sie diese Befürchtung nicht.
Gemeindevertreter Mainz ergänzt, dass das Land zwischenzeitlich erkannt
habe, dass die Kostensituation so nicht mehr zumutbar sei; es werde daher etwas
tun müssen. Sein Petitum sei, lieber das ein oder andere Projekt
zurückzustellen, als das auf Kosten der Eltern auszutragen.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt zunächst die beantragten 28% für
den U3-Breich zur Abstimmung.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den
Kostendeckungsgrad bei der Neufestsetzung der Elternbeiträge für Kinder unter
drei Jahren auf 28% der Gesamtausgaben festzulegen.
Stimmberechtigte: |
19 |
||
Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 12 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt daraufhin den Kostendeckungsgrad
von 31% zur Abstimmung.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
19 |
||
Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: 7 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Frau Bürgervorsteherin Nebendahl weist darauf hin,
dass nun noch ein Beschluss zur Verteilung der Kreismittel zu fassen sei.
Herr Gemeindevertreter Lühr möchte erst abstimmen,
wenn das Geld vom Kreis da ist. Dies sieht Herr Gemeindevertreter Cordts
ebenso. Insgesamt herrscht Einvernehmen, dass eine Beschlussfassung zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgen soll.