Einwendungen gegen die vorgenannte Niederschrift werden nicht vorgetragen. Die Bürgervorsteherin gibt bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung einen Sperrvermerk im Stellenplan aufgehoben und die interne Widerbesetzung einer Stelle beschlossen habe. Ferne habe sie eine Baumaßnahme in der Fußgängerzone beschlossen.