Es werden folgende Änderungen vorgenommen.

§4        wird nach Absatz 1 ergänzt

            Ist eine Veranstaltung am Folgetag bereits geplant und eingetragen, so sind die

Reinigungsarbeiten bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen

 

§8

a)         Erhöhung des Benutzungsentgeltes für Auswärtige

Großer Raum              von   85,-€ auf 100,-€

Kleiner hinterer Raum von   40,-€ auf   50,-€

Großer und kleiner Raum       von 140,-€ auf 150,-€

 

b)         Erhöhung des Benutzungsentgeltes für Ortsansässige

Großer Raum              von 70,-€ auf   80,-€

Kleiner hinterer Raum von 30,-€ auf   40,-€

Großer und kleiner Raum       von 90,-€ auf 120,-€

 

c)         Jugendveranstaltungen ortsansässiger Organisationen sind entgeldfrei

d)         Über die Kostenerstattung der Endreinigung gilt es noch einige organisatorische Details zu

klären, es soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden.

            Formblatt als Antrag für die Benutzung des DGH

 

Beschlussfassung über die Änderungen:      einstimmig beschlossen