Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung sich an der Ausschreibung des Amtes für Stromlieferungen 2017 – 2019 zu beteiligen. Die Teilnahme erfolgt im Teillos 1 für den Bezug von Graustrom für die gemeindlichen Liegenschaften und Teillos 3 für den Bezug von Graustrom für die Straßenbeleuchtung.


Die Ausschreibung der Stromlieferung für die Jahre 2017 – 2019 wird vom Amt für die amtsangehörigen Gemeinden und Zweckverbände derzeit vorbereitet. Die Gemeinde muss sich entscheiden, ob sie an der Bündelausschreibung teilnehmen möchte und welchen Strom (Grau- oder Ökostrom) sie für die gemeindlichen Liegenschaften und für die Straßenbeleuchtung beziehen möchte.

 

Bei der letzten Ausschreibung hat sich die Gemeinde nach Auffassung des Ausschussvorsitzenden widersprüchlich verhalten, indem sich die Gemeinde für die gemeindlichen Liegenschaften für Ökostrom und für die Straßenbeleuchtung für Graustrom entschieden hat.

Des Weiteren kritisiert Herr Trinker, dass in der Vorlage lediglich auf den Arbeitspreis Bezug genommen wird. Dieser stellt im Gesamtgefüge aber nur einen geringen Kostenpunkt dar. Insbesondere die zu entrichtenden Umlagen machen den größten Anteil bei der Preisgestaltung des Strompreises aus. Diese Umlagen sind nach der Energiehandelsgesellschaft teilweise handelbar.

 

Frau Vöge-Lesky bekundet, dass ihr Herz grundsätzlich für den Bezug von Ökostrom schlägt. Hier sind aber öffentliche Gelder zu verwalten. Es ist zu erwarten, dass der Bezug von Graustrom günstiger sein wird als der Bezug von Ökostrom. Insofern spricht sie sich für den Bezug von Graustrom in beiden Teillosen aus.

Herr Trinker schließt sich dieser Meinung an.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0