Beschluss:

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2015.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.467,98 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Frau Mews erläutert kurz den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.

Die Rücklage sei zwar geschrumpft, aber es war keine neue Kreditaufnahme notwendig. Zudem steht zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Zuführung in die Rücklage für dieses Jahr in Aussicht.

Der Finanzausschuss hat die Jahresrechnung geprüft und den Beschlussvorschlag formuliert.

Positiv ist hervorzuheben, dass aufgrund der Umstellung auf LED-Lampen die Stromkosten halbiert werden konnten.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0