Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung beschließt, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

2.    Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

3.    Der Planentwurf ist sodann auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.  


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Sachverhalt ein und bittet den Planungsausschussvorsitzenden Herrn Cordts um nähere Erläuterungen.

 

Herr Cordts berichtet über Inhalt und Ergebnis der Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0