Beschluss:    

1.    Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“. (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

2.    Der Planungsauftrag für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt. Die Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten.


Frau Gemeindevertreterin Könneker verlässt den Sitzungssaal wegen Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach § 22 Gemeindeordnung.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Sachverhalt ein und bittet den Planungsausschussvorsitzenden Herrn Cordts um nähere Erläuterungen.

 

Herr Cordts berichtet über Inhalt und Ergebnis der Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1

 

Frau Könneker betritt den Sitzungssaal.