Beschluss:    Die Gemeindevertretung beschließt, den Linauweg im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 46 und 46/1, hierzu gehören die Flurstücke 21/31 und 21/28 der Flur 1, Gemarkung Schönberg, gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als sonstige öffentliche Straße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) StrWG einzustufen.


Frau Bürgervorsteherin Nebendahl führt in den Sachverhalt ein und bittet den Bau- und Verkehrsausschussvorsitzenden Herrn Ehlers um nähere Erläuterungen.

 

Herr Ehlers berichtet über Inhalt und Ergebnis der Vorberatungen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

18

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0