Der Mietvertrag und die Nutzungsordnung für das DGH, Dorfstr. 3 wurde entsprechend des Mietvertrages für das DGH St. Floriansweg angepasst. Bei der Höhe der Miete wurde sich für eine unterschiedliche Höhe für Bürger der Gemeinde und Auswärtigen entschieden.

 

Eintägige Nutzung :    Bürger :  30,00 EUR /  Auswärtige 50,00 EUR

Zweitägige Nutzung:   Bürger :  50,00 EUR /  Auswärtige 70,00 EUR

Mehrtägige Nutzung :  Bürger:  70,00 EUR /  Auswärtige 100,00 EUR

 

Es wird ein entsprechender Mietvertrag gefertigt, der bei Vermietungen ausgefertigt wird. Die Vermietung erfolgt weiterhin über die Bürgermeisterin.