Sitzung: 23.02.2016 Kultur- und Sozialausschuss
Der Mietvertrag und die Nutzungsordnung für
das DGH, Dorfstr. 3 wurde entsprechend des Mietvertrages für das DGH St.
Floriansweg angepasst. Bei der Höhe der Miete wurde sich für eine
unterschiedliche Höhe für Bürger der Gemeinde und Auswärtigen entschieden.
Eintägige Nutzung : Bürger :
30,00 EUR / Auswärtige 50,00 EUR
Zweitägige Nutzung: Bürger :
50,00 EUR / Auswärtige 70,00 EUR
Mehrtägige Nutzung : Bürger:
70,00 EUR / Auswärtige 100,00 EUR
Es wird ein entsprechender Mietvertrag
gefertigt, der bei Vermietungen ausgefertigt wird. Die Vermietung erfolgt
weiterhin über die Bürgermeisterin.