Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das Flurstück 136 der Flur 7, Gemarkung Wisch (Kaiserkoppel) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) StrWG einzustufen.


Folgender Sachverhalt wird vom Vorsitzenden vorgetragen:

Die Gemeinde Wisch hat mit B-Plan 16 ein Neubaugebiet ausgewiesen, welches durch den Erschließungsträger Fa. Amin Stoltenberg bebaut wurde.

Zwischenzeitlich ist die Bebauung abgeschlossen und die Straßenfläche wurde an die Gemeinde Wisch übergeben. Die Gemeinde Wisch ist grundbuchliche Eigentümerin. Die Straßenfläche (Flurstück 136 der Flur 7) muss öffentlich gewidmet werden.

Der Rechtsbegriff Widmung ist in § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG S.-H.) verankert.

Durch die Widmung erhält ein Grundstück die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Straße sind nach § 2 StrWG S.-H. die Straßen selbst, sowie Wege und Plätze. Der Gemeingebrauch ist gesetzliche Folge.

Die Widmung erfolgt als adressatloser, gestaltender Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), setzt die Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin, in diesem Falle die Gemeinde Wisch, zur Überlassung in den Gemeingebrauch voraus.

Eine Beratung hierüber hat bereits im Bau-, Wege- und Verkehrsausschuss stattgefunden und es erfolgte auch eine Beschlussempfehlung.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0