Sitzung: 23.02.2016 Gemeindevertretung
Vorlage: WISCH/BV/082/2015
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt das Flurstück 136 der Flur 7,
Gemarkung Wisch (Kaiserkoppel) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen und als
Gemeindestraße gem. § 3 (1) Ziff. 3 Buchst. a) StrWG einzustufen.
Folgender Sachverhalt wird vom Vorsitzenden vorgetragen:
Die Gemeinde
Wisch hat mit B-Plan 16 ein Neubaugebiet ausgewiesen, welches durch den
Erschließungsträger Fa. Amin Stoltenberg bebaut wurde.
Zwischenzeitlich
ist die Bebauung abgeschlossen und die Straßenfläche wurde an die Gemeinde
Wisch übergeben. Die Gemeinde Wisch ist grundbuchliche Eigentümerin. Die
Straßenfläche (Flurstück 136 der Flur 7) muss öffentlich gewidmet werden.
Der Rechtsbegriff
Widmung ist in § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG
S.-H.) verankert.
Durch die Widmung
erhält ein Grundstück die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Straße sind
nach § 2 StrWG S.-H. die Straßen selbst, sowie Wege und Plätze. Der
Gemeingebrauch ist gesetzliche Folge.
Die Widmung
erfolgt als adressatloser, gestaltender Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung),
setzt die Zustimmung des Eigentümers/der Eigentümerin, in diesem Falle die
Gemeinde Wisch, zur Überlassung in den Gemeingebrauch voraus.
Eine Beratung
hierüber hat bereits im Bau-, Wege- und Verkehrsausschuss stattgefunden und es
erfolgte auch eine Beschlussempfehlung.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |