Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.10.2015 werden keine Einwände erhoben, sie gilt damit als genehmigt.

 

Herr Lamp erwähnt noch kurz die in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse. Hier ging es insbesondere um Forderungen aus zwei Steuerschuldverhältnissen.