Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 A für das Gebiet „Grundstücke im Verlauf des Wiesenweg / Kiefernweg im Süden, der Straße Am Golplatz im Osten, der Promenade im Norden und dem Pappelweg im Westen“ in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss). Die Begründung wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Beratung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf ist sodann auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtswirksam zu machen.  

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts führt aus, dass sich die Planung des Bebauungsplanes Nr. 54 A bereits seit einigen Jahren im Verfahren befindet und häufig Beratungsgegenstand im Planungsausschuss war. Nach der erneuten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollte nun die Abwägung der vorgetragenen Anregungen vorgenommen und der Plan damit als Satzung beschlossen werden. Die Planunterlagen wurden bereits mehrfach öffentlich ausgelegt, sodass bei der letzten Auslegung keine privaten Anregungen mehr vorgetragen wurden. Auch die Träger öffentlicher Belange haben nur noch redaktionelle Änderungen angeregt, die Abwägungstabelle ist der Verwaltungsvorlage beigefügt. Fragen ergeben sich zur Abwägung nicht.


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0