Beschluss:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet „nördlich der Straße Bramhorst, westlich des Hochhauses Holm und südöstlich des Kapellenweg“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss). Das Planverfahren ist nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

 

  1. Der Planungsauftrag für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt. Die Planungskosten sind vom Grundstückseigentümer zu erstatten.

 

 


Ausschussvorsitzender Cordts erklärt, dass die Gastankanlagen im Bereich des Hochhauses Holm nicht mehr benötigt und daher ausgebaut wurden. Auf den Freiflächen können nun noch ein paar Häuser entstehen, die sich an die Bebauung im Bramhorst anschließen. Wie viele Wohnhäuser dort entstehen können, wird sich im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens zeigen. Es soll heute zunächst der Aufstellungsbeschluss für diese Planung gefasst werden. Wortmeldungen ergeben sich nicht, sodass Ausschussvorsitzender Cordts die Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage verliest.  


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0