Sachverhalt:

Nach der  aktuellen Knickschutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein müssen die vorhandenen Knicks regelmäßig „Auf den Stock gesetzt“ werden, um einer Überalterung der vorhandenen Gehölze  vorzubeugen.  Dabei sind im Abstand von 40 bis 60 Metern „Überhälter“ stehen zu lassen.  Nicht zulässig ist das Fällen von Überhältern ab einem Stammumfang von 2 Metern, gemessen in 1 Meter Höhe.

Der Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Kartenmaterial über sämtliche gemeindeeigenen Grundstücke mit Knicks und Landschaftselementen zu erstellen, um anhand dieser Unterlagen eine Besichtigung vor Ort kurzfristig zu ermöglichen. Die dann festgelegten Pflegemaßnahmen sollen im nächsten Winter durchgeführt werden.  Wünschenswert ist, wenn dazu ein Vertreter der Unteren Landschaftspflegebehörde des Kreises Plön eingeladen wird. 

Des weiteren soll geprüft werden, ob die Jägerschaft die Pflege der Bäume im Naturschutzgebiet übernommen haben und somit für die Pflege zuständig sind.

Abstimmung mit Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                5 - dafür                                               - dagegen                            - enthalten